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Automatische Spendenabsetzbarkeit

Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt.
Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmer_innen-)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen.

Das Bundesministerium für Finanzen bietet umfassende Informationen zu den Neuerungen auf seiner Webseite an. Zusätzlich sind die wichtigsten Eckpunkte in einem Erklärfilm zusammengefasst: 

 

Die Neuerungen rund um die Spendenabsetzbarkeit 2017 im Überblick:

  • Ihre Spenden, die Sie ab 1. Jänner 2017 einzahlen, sind nur noch automatisch steuerlich absetzbar.
  • Um Ihren Spendenbetrag steuerlich berücksichtigen zu können, braucht die Organisation, an die Sie spenden, bereits jetzt Ihren vollständigen Namen (wie am Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum.
  • Ihre Daten werden von den Organisationen dann automatisch verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt.

Deshalb: Um Ihre Spende weiterhin steuerlich geltend zu machen, geben Sie uns Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum bekannt. Ganz einfach geht das mit unserem Formular:  Formular Spendenabsetzbarkeit