COVID-19 Impfung
Letzte Aktualisierung: 11.02.2021
Passt die Impfung für mich?
Warum soll ich mich impfen lassen?
Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei.
COVID-19 ist eine Erkrankung, die durch die Infektion mit SARS-CoV-2 auftreten kann. Der Krankheitsverlauf variiert hinsichtlich Symptomatik und Schwere: es können asymptomatische, symptomarme oder schwere Infektionen mit Lungenentzündung und weiteren Organbeteiligungen auftreten, die zum Lungen- und Multiorganversagen bis zum Tod führen können. Ein Teil der COVID-19-Patient_innen hat sich auch Wochen oder Monate nach Beginn der Erkrankung noch nicht wieder erholt und leidet weiterhin unter schweren Allgemeinsymptomen.
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Kann ich COVID-19 bekommen, obwohl ich dagegen geimpft bin?
Die Studiendaten zu den beiden bisher zugelassenen Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna zeigten, dass die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, um 95% bzw. geringer war als bei den Placebo-geimpften TeilnehmerInnen. Das bedeutet, dass eine gegen COVID-19 geimpfte Person nach einem Kontakt mit SARS-CoV-2 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken wird.
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Soll ich mich impfen lassen, wenn ich schon COVID-19 hatte?
Da die Impfung nach bisherigen Erkenntnissen gleich gut vertragen wird, unabhängig davon, ob jemand bereits eine SARS-CoV2-Infektion hatte oder nicht, kann die Impfung auch nach bereits durchgemachter Erkrankung oder positiver Testung erfolgen. Momentan ist zudem nicht ausreichend bekannt, ob und wie lange nach einer durchgemachten SARS-CoV2-Infektion eine Immunität und ein Schutz vor einer neuerlichen Erkrankung besteht. Es wird daher empfohlen, allen Personen in den entsprechenden Zielgruppen eine Impfung anzubieten, auch wenn bereits eine Infektion durchgemacht wurde. In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass es zu einer Auffrischung der vorbestehenden Immunität und damit zu einer Schutzverlängerung kommt.
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Bekomme ich als geimpfte Person Erleichterungen, zum Beispiel bei der Maskenpflicht?
Nein.
Da der Durchimpfungsgrad der Bevölkerung noch so gering ist, müssen sich auch voll geimpfte Personen an alle gesetzlichen Maßnahmen halten. Es ist noch nicht ausreichend belegt, ob, wie und in welchem Ausmaß geimpfte Personen das Coronavirus weitergeben können.
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Was weiß man über Nebenwirkungen und Langzeitfolgen?
Bitte rechnen Sie damit, dass es zu einer leichten, vorübergehenden Beeinträchtigung kommen kann. An der Einstichstelle (meist am Oberarm) können zum Beispiel Rötungen, Schwellungen, eine Erwärmung der Haut oder Schmerzen auftreten.
Außerdem können Beschwerden wie Kopfschmerzen, Mattigkeit und Fieber auftreten. Diese Impfreaktionen sind ungefährlich und vergehen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst. Sie zeigen, dass der Körper auf die Impfung reagiert und sind jedenfalls deutlich harmloser als die Erkrankung und mögliche Folgen einer Erkrankung durch das Coronavirus. Derartige Impfreaktionen treten nach der Impfung gegen das Coronavirus etwas häufiger auf als nach anderen Impfungen.
Sollten Sie nach der Impfung unter Beschwerden leiden, wenden Sie sich jedenfalls an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder an das Pflegepersonal. Sie oder Ihre Angehörigen können auch selbst Nebenwirkungen an die Medizinmarktaufsicht (AGES MEA) in Österreich unter dieser Telefonnummer melden: 0800 555 621
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Stimmt es, dass nach der zweiten Impfdosis mehr Nebenwirkungen auftreten als nach der ersten?
Ja, sowohl beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer als auch dem von Moderna treten nach der zweiten Dosis häufiger leichte Nebenwirkungen auf.
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Soll ich mich impfen lassen, wenn ich eine Allergie habe?
Personen mit bekannten und häufigen Allergien, wie beispielsweise Allergien gegen Pollen oder Hausstaub, können und sollen geimpft werden. Bei anderen Allergien sollte man dies mit der behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorbesprechen. Zu einer Impfung sollte jedenfalls der Allergie-Ausweis mitgebracht werden. Nicht jede Allergie stellt hierbei ein Problem für eine Corona-Schutzimpfung dar. Die Information zu möglichen Allergenen enthält die Fachinformation (Zusammensetzung) des entsprechenden Impfstoffes. Bei Impfung von Allergikerinnen und Allergikern soll die Nachbeobachtungszeit jedenfalls bis zu 30 Minuten verlängert werden.
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Wie oft muss geimpft werden?
Die beiden derzeit zugelassenen Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna werden in zwei Dosen geimpft.
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Wie lange hält die Wirkung des Impfstoffes an? Kann ich nach der Impfung andere anstecken?
Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt ist, d.h. wie lange der Impfschutz besteht, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zudem ist noch nicht geklärt, in welchem Maße die Transmission (Erregerübertragung) durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird. Trotzdem bietet die Impfung einen sehr guten individuellen Schutz vor der Erkrankung.
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Wann beginnt die Impfung zu wirken?
Der Schutz durch die Impfung baut sich mit der Zeit auf, wird durch die zweite Dosis verbessert und der volle Schutz ist etwa 14 Tage nach der zweiten Teilimpfung erreicht.
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Muss ich weiterhin Maßnahmen wie Maske tragen oder Abstand halten einhalten, wenn ich schon geimpft bin?
Ja, da die Impfung nicht zu 100 % schützt, muss solange die Pandemie besteht, weiter eine Maske getragen werden. Es könnte sein, dass man trotz Impfung andere Menschen anstecken kann.
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Wer kann oder soll nicht geimpft werden?
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (BioNTech/Pfizer) bzw. 18 Jahren (Moderna)
- Schwangere (nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Rücksprache)
- Personen mit aktuell bestehender Corona-Infektion. 10 Tage nach Ende der angeordneten Quarantäne kann geimpft werden.
- Personen mit fieberhaftem Infekt (über 38,5°C)
- Allergiker_innen (außer Pollen und Hausstaub) sollen Rücksprache mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin halten.
Impfen im slw
Wann werden die Klient_innen des slw geimpft?
Das Land Tirol impft in drei Phasen, siehe hier. In der ersten Phase werden Personen mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko und Menschen in Behinderteneinrichtungen ihre erste Dosis bekommen. Das wird im ersten Quartal (= bis Ende März) geschehen. Das slw Innsbruck zählt zu den ersten Einrichtungen der Tiroler Behindertenhilfe, in denen die erste Dosis bereits verimpft wurde: 120 Klient_innen und Mitarbeiter_innen haben am 26.01.2021 die erste Impfdosis erhalten. Die dabei aufgetretenen Nebenwirkungen waren erfreulicherweise gering und äußerst überschaubar.
Derzeit sind wir in Gesprächen mit dem Land Tirol, wann weitere Dosen für die Klient_innen und Mitarbeiter_innen zur Verfügung stehen werden.
Welche Erkrankungen zur den Risikoerkrankungen zählen, ist hier nachzulesen: Priorisierung des nationalen Impfgremiums.
Wann werden die Mitarbeiter_innen des slw geimpft?
Nach unserem gegenwärtigen Informationsstand ist es vom Land Tirol geplant, dass zuerst im Bereich der Behindertenhilfe geimpft wird - auf Grund der höheren Gefährdung der betroffenen Klient_innen.
Danach erfolgt die Impfung in der Jugendhilfe, den Schulen und Kindergärten.
Der Impfplan des Landes Tirol ist hier abrufbar: tirolimpft.at
An erster Stelle steht die Vorgabe des Landes Tirol: Wir bekommen den Impfstoff zugeteilt, jeweils für eine bestimmte Gruppe von Menschen oder eine bestimmte Einrichtung. Daran müssen wir uns halten. Bei der ersten Lieferung letzte Woche war dieser Impfstoff für den Behindertenbereich im slw Innsbruck bestimmt.
Innerhalb des slw, also nach erfolgter Zuteilung des Impfstoffs, gilt folgende Reihung für alle unsere Leistungsbereiche:
- Klient_innen
- Mitarbeiter_innen in der direkten Unterstützung / Betreuung
(einschließlich FSJ und Zivi, wenn diese in der direkten Unterstützung eingesetzt sind)
An wen soll ich mich als Mitarbeiter_in wenden, wenn ich mich impfen lassen möchte?
Alle Mitarbeiter_innen des slw können sich gerne jederzeit im slw per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! voranmelden.
Diese Voranmeldung bei uns verfällt nicht und ihr werdet berücksichtigt, sobald wir Impfstoff für euren Bereich erhalten. Bitte gib im Mail Name und Arbeitsort sowie freiwillig deine private Telefonnummer und private E-Mail-Adresse an.
Bisher werden im slw Mitarbeiter_innen in der direkten Unterstützung/Betreuung geimpft (einschließlich FSJ und Zivi, wenn diese zur direkten Unterstüzung eingesetzt sind). Ob andere Mitarbeiter_innen (MA aus Funktionsbereichen wie Küche, Reinigung, Verwaltung, Lehrer_innen, Kindergarten-Personal und Ehrenamtliche) über das slw geimpft werden, ist uns heute nicht bekannt.
Für Lehrer_innen besteht offiziell die Empfehlung, sich über „Tirol Impft“ anzumelden.
Der Impfplan des Landes Tirol ist hier abrufbar: tirolimpft.at
Welcher Impfstoff wird im slw angewendet?
Das hängt vom Zeitpunkt der Impfung ab:
Was sind die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren und uns zugeteilten Impfstoffe?
Beim ersten Impftermin im slw Innsbruck am 26.01. wurde der Impfstoff von Moderna eingesetzt.
Was wird die Impfung für mich kosten?
Die Corona-Schutzimpfung wird für alle Menschen in Österreich kostenfrei zur Verfügung stehen, die sich impfen lassen wollen.
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Entwicklung, Zulassung und Funktionsweise der Impfung
Wie wirken Impfstoffe, die gegen COVID-19 zur Anwendung kommen?
Derzeit arbeiten Forschende an mehr als 150 möglichen Impfstoff-Kandidaten.
Zwei Impfstoffe sind in der EU bereits zugelassen. Alle Impfstoffkandidaten basieren auf dem Grundprinzip, unserem Immunsystem Teile (Antigene) des SARS-CoV-2 zu präsentieren, so dass eine Immunität gegenüber dem Erreger aufgebaut werden kann. Die unterschiedlichen Kandidaten nutzen dabei sehr verschiedene Antigeneteile und Ansätze. Dabei gibt es drei Hauptentwicklungslinien: Impfstoffe mit Vektorviren (z.B. AstraZeneca), Totimpfstoffe mit Virusproteinen oder mRNA-Impfstoffe (z. B. BioNTech/Pfizer, Moderna).
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Warum erfolgten Begutachtung und Zulassung von COVID-19 Impfstoffen so schnell?
Es wurden noch nie so viele Ressourcen weltweit gleichzeitig in die Entwicklung eines Impfstoffes gesteckt. Durch den hohen finanziellen und personellen Aufwand sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Testung, Begutachtung und Zulassung, ist es möglich, Impfstoffe innerhalb einiger Monate auf den Markt zu bringen. Parallel stattfindende Phasen I und II Studien haben zur schnelleren Entwicklung beigetragen. Bereits verfügbare Impfstoff-Daten wurden geprüft, bevor alle finalen Ergebnisse vorlagen. Man hat also Prozesse vorgezogen und ausreichend Kapazitäten dafür geschaffen. Damit die Sicherheit durch das beschleunigte Verfahren nicht leidet.
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Leiden durch die schnelle Entwicklung und Zulassung die Qualität und Sicherheit?
Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht (präklinische und klinische Phase, Zulassungsprüfung, Auflagen der Zulassungsbehörden und Marktzulassung, Nachzulassungsbeobachtung). Nach seiner Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle („Surveillance“) zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen.
Auch bei einem neuen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt z.B. 1 Fall auf > 10.000 Geimpfte) erst im Verlauf der Surveillance erfasst werden. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben angekündigt, den Zulassungsprozess aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten zu vereinfachen. Dabei bleibt die Sicherheit der Impfstoffe jedoch oberste Priorität.
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Wer übernimmt die Verantwortung und die Haftung für Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung?
Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz. Hier hat der Bund für Schäden Entschädigung zu leisten, die durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. Die Corona-Schutzimpfung wurde in dieser Verordnung ergänzt.
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Wie kann man nach so einer kurzen Testphase wissen, dass keine Langzeitnebenwirkungen entstehen?
Diese Frage wird in diesem Video geklärt: Video