Unser Angebot
Wir möchten unsere Mobile Begleitung als Drehscheibe bzw. als Anlauf- und Schnittstelle für alle Beteiligten sehen.
Dabei ist es uns wichtig, dass alle Tätigkeiten der alltäglichen Lebensführung, der Freizeit, der sozialen Beziehungen, der Bildung, der Gesundheitsförderung und Kommunikation gemeinsam von und mit den Klient_innen ausgeführt bzw. gestaltet werden.
Wer kann die Leistung „Mobile Begleitung“ in Anspruch nehmen?
Erwachsene Menschen und Jugendliche (ab 16) mit Behinderungen, die mit Unterstützung in der Lage sind, selbstbestimmt in einer selbst gewählten Wohnform zu leben oder leben möchten. Wenn Menschen mit Behinderungen für die Umsetzung dieses Wunsches Anleitung, Unterstützung und Motivation benötigen, dann hat die mobile Begleitung die Aufgabe, dafür individuelle Dienste bereitzustellen. Die Leistungsschwerpunkte liegen dabei im psychosozialen Bereich.
Welche Leistungen umfasst die Mobile Begleitung konkret?
Ermöglichen und Fördern von selbstständigem Leben
- im lebenspraktischen Bereich: Umgang mit Geld, zeitliche und räumliche Orientierung, Regelung persönlicher Angelegenheiten, Behördengänge
- im sozialen Bereich: Aufbau und Erhalt von Beziehungen
- im gesellschaftlichen Bereich: Teilhabe am politischen Leben, Besuch von sozialen Veranstaltungen
- im kulturellen Bereich: Besuch von Theater, Kino, Museum etc.
- im Bildungsbereich: Inanspruchnahme von Bildungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen etc.
- im familiären Bereich: Begleitung während des Ablöseprozesses, Konfliktsituationen etc.
Anleitende Unterstützung und Motivation zur selbständigen Durchführung von Tätigkeiten des täglichen Lebens
- Haushalt: Einkaufen, Kochen, Reinigungs- und Aufräumtätigkeiten, Wäsche
- Selbstversorgung: Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Mobilitätshilfe, Körperpflege
- Gesundheitsförderung
Anleitende Unterstützung bei der Freizeit- und Urlaubsgestaltung
- Unterstützung bei jeder Form der Kommunikation
Wie viele Stunden Mobile Begleitung stehen pro Monat zur Verfügung?
Pro Monat können max. 75 Stunden beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Stundenanzahl überschritten werden. Wenn sich Personen für einen Wechsel von einer stationären Wohnform in eine Wohnform mit Mobiler Begleitung interessieren, kann die Leistung Mobile Begleitung für ein bis zwei Monate mit der stationären Dienstleistung kombiniert werden.
Wie wird die Mobile Begleitung finanziert?
Gemeinsam mit der begleiteten Person und deren vertretungsbefugten Personen wird der Hilfebedarf individuell festgestellt und eine bestimmte Stundenanzahl beim Land Tirol/Fachbereich Rehabilitation und Behindertenhilfe beantragt. Die Mitarbeiter_innen des Fachbereichs Rehabilitation legen dann die Höhe der Unterstützungsleistung und die Höhe des Selbstbehalts fest.